Einer meiner Schwerpunkte ist das Recht der Informationstechnologie (IT-Recht);
umgangssprachlich auch gerne mal als Internetrecht bezeichnet.
Zum anderen bin ich auf die Durchsetzung von Ansprüchen des Steuerpflichtigen und
die Abwehr von Forderungen der Finanzverwaltung im Steuerverfahren ausgerichtet.

Es folgt ein kleiner Auszug meines Tätigwerdens:

 

Sie entwickeln Software oder beabsichtigen dessen Anschaffung?

Ich stehe Ihnen gerne zur Seite bei der Projektplanung oder bei der Vertragsgestaltung mit Ihrem IT-Dienstleister.

Typische Themen sind unter anderem:

- Consulting beim Projektmanagement für Auftraggeber oder Auftragnehmer
- Ausarbeitung von Softwareerstellungsverträgen, Webdesign-Verträgen usw.
- Domainrecht
- Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen)
- Outsourcing von IT-Dienstleistungen
- Abmahnung von Mitbewerbern bzw. Abwehr von Abmahnungen
- Datenschutzkonforme Umsetzung von Projekten

 

Sie haben Post von der Staatsanwaltschaft oder den Verdacht einer Computerstraftat?

Ich bin spezialisiert auf Comuterstrafrecht wie beispielsweise Computerbetrug und Datenhehlerei. Ich verteidige unter anderem auf diesem Gebiet in Strafprozessen. Oder Sie haben den Verdacht, dass eine Straftat zum Nachteil Ihres Unternehmens begangen worden ist, dann stehe ich Ihnen mit Rat und Tat bei der Verfolgung der Straftat und der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter zur Seite.

 

Sie sind für die Beschaffung von Soft- und Hardware zuständig oder beabsichtigen an einem Vergabeverfahren teilzunehmen?

Das Vergabeverfahren für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen und Software sowie Hardware unterliegt einem ständigen Wandel. Damit ergibt sich ein hoher Beratungsbedarf für die Teilnehmer; sowohl auf der Seite der Beschaffer (öffentliche Hand) als auch auf der Seite der Anbieter. Ich habe mich darauf eingestellt und biete Consulting an, damit Sie die Hürden des komplexen öffentlichen Vergabeverfahrens überwinden können.

 

Datenschutz ist kein Thema für Sie?

Kein Unternehmen kommt heute um das Thema des Datenschutzes herum. Ob Mitarbeiterdaten oder Kundendaten, die elektronische Erhebung, Verarbeitung oder Übermittlung ist Alltag. Darin liegen aber Haftungsrisiken für Unternehmen. Hier können meine Schulungen Ihrer Angestellten oder des internen Datenschutzbeauftragten Ihrem Unternehmen helfen, unnötigen Ärger und Bußgelder zu vermeiden.

 

Sie benötigen eine Schulung für sich und Ihre Mitarbeiter?

Ich biete Inhouse-Schulungen und Workshops auf allen Themenfeldern des IT-Rechts an. Fortbildung zahlt sich nicht nur finanziell aus, sondern kann auch Frustration verhindern und schont so Ihre Nerven. Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei der IT-Abteilung. Geschäftsführer und Vorstände werden durch den Gesetzgeber immer mehr in die Pflicht genommen. Sie wissen ja - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

 

Ärger mit dem Finanzamt oder der Steuerfahndung?

Sie meinen, das Finanzamt habe Ihren Sachverhalt rechtlich falsch beurteilt. Ich prüfe die Rechtslage und klären Ihren Fall mit dem Finanzamt. Wenn nötig, vertrete ich Sie vor den Finanzgerichten. Eine Steuerberatung im engeren Sinne wird von mir nicht erbracht. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Steuerberater Ihres Vertrauens. Ich berate und vertreten Sie auch in Steuerstrafsachen.

 

Unzufrieden mit den Leistungen Ihres Rechtsanwalts oder Steuerberaters?

Ich prüfe Ihre Vorwürfe gegenüber Ihrem bisherigen Anwalt oder Ihrem Steuerberater darauf, ob Beratungsfehler oder andere berufsrechtliche Verstöße vorliegen. Liegt ein Haftungsfall vor, mache ich Ihre Ansprüche geltend und setze sie notfalls gerichtlich durch.

 

Wichtig ist mir, Sie stets davon zu überzeugen, dass Sie für Ihr Anliegen den richtigen Anwalt mit mir gefunden haben!